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   VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95   

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VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95 (https://dejure.org/2001,22629)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2001 - 29 A 221.95 (https://dejure.org/2001,22629)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 29 A 221.95 (https://dejure.org/2001,22629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit; Wohnungstausch; Maschinenschriftliche Wohnraumzuweisung mit handschriftlichem Zusatz: "mit Hauskauf!"; Aktenkundige Anbahnung in sonstiger Weise trotz Vernichtung der Originalakten; Kopie des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückausnahme; Anbahnung des Grundstückserwerbs; Redlichkeitsprüfung bei Stichtagserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Dagegen wenden sich auch die Beigeladenen nicht, so daß diese Feststellung der hiesigen gerichtlichen Überprüfung entzogen ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff. und v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - VIZ 1998, 563 ff.).

    Eine Anbahnung ist danach im Ergebnis nur rechtserheblich i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a) VermG, wenn das Erwerbsinteresse nicht nur beliebig geäußert, sondern gegenüber dem staatlichen Eigentümer oder dessen Vertreter bekundet wurde und ein konkretes erwerbsfähiges Gebäude betraf (BVerwG, Urt. v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

    Das ist nicht der Fall, wenn beispielsweise Ungewißheit über die Vertragspartner bestand oder konkurrierende Begehren vorlagen oder das Anliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder gar abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber sein Interesse erneut bekundete (vgl. BVerwG, Urteile v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 f. und v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Nach dem weiteren ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kann ein solcher Eigentumserwerb auch anläßlich eines sog. Ringtausches in die Wege geleitet worden sein, sofern die getroffenen Absprachen in diesem Zusammenhang ebenfalls aktenmäßig erfaßt wurden (vgl. dazu BT-Drs. 12/2480 in: RVI, Bd. IV, E 100.3, S. 41 f.; BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - VIZ 1999, 728 ff sowie Beschl. v. 12. Mai 1999 - 7 B 86.99 - amtl. Abdruck, S. 3).

    Die Terminologie ist vielmehr in Abgrenzung zu den Erwerbsfällen aus privater Hand geprägt worden, die nicht unter die Ausnahme von der Stichtagsregelung fallen (vgl. grundlegend dazu: BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - VIZ 1999, 728 ff.).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Das ist nicht der Fall, wenn beispielsweise Ungewißheit über die Vertragspartner bestand oder konkurrierende Begehren vorlagen oder das Anliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder gar abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber sein Interesse erneut bekundete (vgl. BVerwG, Urteile v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 f. und v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

    Die Auffassung gründet offenkundig in der ersten Alternative des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a) VermG, wonach bei schriftlicher Beantragung in der Tat ein bescheidungsfähiger Antrag vorliegen muß (vgl. Urt. v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 ff.).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Nach dem weiteren ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kann ein solcher Eigentumserwerb auch anläßlich eines sog. Ringtausches in die Wege geleitet worden sein, sofern die getroffenen Absprachen in diesem Zusammenhang ebenfalls aktenmäßig erfaßt wurden (vgl. dazu BT-Drs. 12/2480 in: RVI, Bd. IV, E 100.3, S. 41 f.; BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - VIZ 1999, 728 ff sowie Beschl. v. 12. Mai 1999 - 7 B 86.99 - amtl. Abdruck, S. 3).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 7 B 310.97

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Bei dem in deren Unterlagen dokumentierten Hauskaufzusatz handelt es sich daher auch nicht nur um einen unverbindlichen Aktenvermerk, der - was unzureichend wäre - lediglich auf den bevorstehenden Abschluß eines Grundstückskaufvertrages hindeutet (vgl. Beschluß v. 25. September 1997 - BVerwG 7 B 310.97 - Buchholz 428 § 4 Nr. 48).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Dagegen wenden sich auch die Beigeladenen nicht, so daß diese Feststellung der hiesigen gerichtlichen Überprüfung entzogen ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff. und v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - VIZ 1998, 563 ff.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95
    Die Annahme des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Alt. 2 VermG scheitert auch nicht an der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit des angestrebten Erwerbs im Zeitpunkt des Stichtags (vgl. Beschluß v. 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 - VIZ 1997, 589 f.), denn das auf dem seit 1971 volkseigenen Streitgrundstück stehende Eigenheim war nach den Rechtsvorschriften der DDR unter Begründung eines dinglichen Nutzungsrechts am Grund und Boden ohne weiteres erwerbsfähig.
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